ElektroG – RoHS – WEEE
Seit dem 13.08.2005 ergaben sich für alle Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte herstellen oder mit diesen handeln durch das Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erhebliche Veränderungen. Wir haben uns rechtzeitig darauf vorbereitet und garantieren, dass alle von uns vertriebenen Geräte den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Im folgenden haben wir einige wichtige und interessante Informationen zusammengetragen, um Ihnen die (teilweise recht komplexen) Hintergründe zu erläutern.
Kurz zusammengefasst ergeben sich zwei wesentlich Neuregelungen:
- Alle Hersteller und Importeure für Elektrogeräte müssen sich zentral registrieren lassen und die von ihnen vertriebenen Geräte müssen so gekennzeichnet sein, dass sie diesem Hersteller oder Händler zuzuordnen sind.
Wir sind registriert bei der "
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)". Die EAR ist die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und übernimmt für uns die komplette Abwicklung der Altgeräteentsorgung. - Elektrogeräte dürfen ab sofort bestimmte chemische Stoffe nicht mehr enthalten, die besonders umweltgefährdend sind.
Alle von uns vertriebenen Geräte werden ohne die im Gesetz genannten umweltgefährdenden Stoffe hergestellt.
Für Händler und Hersteller folgt daraus, dass sie keine Geräte mehr vertreiben dürfen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen. Verbraucher dürfen Elektrogeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgen, sondern können diese kostenlos bei der Stadtreinigung abgeben. Die Entsorgungsgebühren werden über den Verkaufspreis entrichtet.
Abkürzungen
ElektroG
= Elektro- und Elektronikgerätegesetz
= Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
RoHS
= Restriction of the Use of certain hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment
= Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
WEEE
= Waste Electrical and Electronic Equipment
= Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Texte
Übergreifend
Frequently Asked Questions on RoHS and WEEE (PDF-Datei von der Europäischen Kommission)
Waste Electrical and Electronic Equipment (von der Europäischen Kommission)
Hintergrundinformationen vom ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.)
Hintergrundinformationen vom Arbeitskreis Bleifrei (im Fraunhoferinstitut)
ElektroG
Gesetzestext (vom Bundesministerium der Justiz)
Hinweise zum Anwendungsbereich (vom Bundesministerium für Umwelt- Naturschutz und Reaktorsicherheit)
RoHS
Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments
Zusammengefasste Infos in deutsch im Newsletter Juli 2005 (PDF-Datei vom Leadout Projekt der Forschungsvereinigung des DVS)
WEEE
Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments
Elektrischer Abfall muss zum Hersteller zurück (von der Europäischen Kommission)
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) (Gemeinsame Stelle der Hersteller zur Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräten)
