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FCKW

Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoff

FCKW ist die Bezeichnung für verschiedene chemische Verbindungen, die in der Vergangenheit u. a. innerhalb des Kältekreislaufes von Kondensationstrocknern als Medium eingesetzt wurden, um die notwendige Kälte zu erzeugen (Kältemittel). Die Produktion von FCKW ist seit dem 1.1.1995, die Verwendung in Neugeräten seit dem 1.1.1996 in der EU verboten, weil sie die Ozonschicht der Erde schädigen und zur globalen Erwärmung (Klimawandel) beitragen. Als Ersatz werden heute z. B. R 134 A und Propan-Butan-Cyclopropan-Gasgemische verwendet.

Seit dem 1.1.2010 ist die Verwendung von neuen FCKW zu Reparatur- und Wartungszwecken verboten (EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen [ChemOzonSchichtV]). Seit dem 1.1.2015 durfen auch rezyklierte teilhalogenierte FCKW nicht mehr verwendet werden (EG-Verordnung 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen).

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