Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB sind gültig für Handelsgewerbe nach HGB.

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Bitte beachten Sie auch unsere Information für Verbraucher.

Inhalt:

§1 Geltung der Bedingungen
§2 Angebot und Vertragsschluss
§3 Preise
§4 Liefer- und Leistungszeit
§5 Gefahrübergang
§6 Mängelhaftung
§7 Eigentumsvorbehalt
§8 Zahlung
§9 Konstruktionsänderungen
§10 Haftungsbeschränkung
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fieberitz GmbH & Co. KG (nachfolgend Verkäufer/Vermieter genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers/Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer/Vermieter sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers/Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers/Vermieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Die Angestellten des Verkäufers/Vermieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer/Vermieter an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers/Vermieters genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOT Lager Hamburg einschließlich normaler Verpackung.

§4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer/Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers/Vermieters oder deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer/ Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer/Vermieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer/Mieter nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer/Vermieter von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer/Mieter hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer/ Vermieter nur berufen, wenn er den Käufer/Mieter unverzüglich benachrichtigt.
(4) Der Verkäufer/Vermieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers/Vermieters verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers/Vermieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer/Mieter über.

§6 Mängelhaftung

(1) Der Verkäufer/Vermieter gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Mängelhaftungsfrist beträgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für mechanische und elektronische Teile der Produkte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zwei Jahre.
(2) Die Mängelhaftungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers/Vermieters nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Mängelhaftung, wenn der Käufer/Mieter eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Käufer/Mieter muss der Kundendienstleitung des Verkäufers/Vermieters Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer/Vermieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers/Mieters, dass die Produkte nicht der frei von Mängeln sind, verlangt der Verkäufer/Vermieter nach seiner Wahl, dass:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer/Vermieter geschickt wird;
b) der Käufer/Mieter das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers/Vermieters zum Käufer/Mieter geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer/Mieter verlangt, dass die Mängel an einem von ihm bestimmten Ort beseitigt werden sollen, kann der Verkäufer/Vermieter diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Mängelhaftung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers/Vermieters zu bezahlen sind.
(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(6) Mängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer/Vermieter stehen nur dem unmittelbaren Käufer/Mieter zu und sind nicht abtretbar.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer/Vermieter aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer/Mieter jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer/Vermieter die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers/Vermieters. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer/ Vermieter als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers/Vermieters durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers/Mieters an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer/Vermieter übergeht. Der Käufer/Mieter verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers/Vermieters unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer/Vermieter (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer/Mieter ist berechtig die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer/ Mieter bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an den Verkäufer/Vermieter ab. Der Verkäufer/Vermieter ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer/Vermieter abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer/Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Mieters - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers/Mieters gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer/Vermieter liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers/Vermieters innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer/Vermieter über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer/Mieter in Verzug, so ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich 4 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
(4) Wenn dem Verkäufer/Vermieter Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/Mieters in Frage stellen, so ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer/Vermieter ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Der Käufer/Mieter ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(6) Für die Änderung der Rechnung nach Rechnungslegung wird eine Bearbeitungszeit von 0,5 Stunden berechnet, wenn diese nicht vom Verkäufer/Vermieter zu verantworten ist. Der gültige Stundensatz wird in unserer Mietpreisliste veröffentlicht.

§9 Konstruktionsänderungen

Der Verkäufer/Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.

§10 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer/Vermieter als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer/Mieter gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EU-Kaufrechtes.
(2) Soweit der Käufer/Mieter Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verkäufers/Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.