Inspektion und Wartung – Großgeräte

Neben den Wartungsarbeiten, die bei Kleingeräten erforderlich sind, müssen bei Großgeräten auch die folgenden Aufgaben durchgeführt werden:

  • Bei großen Luftentfeuchtern mit über 3 kg Kältemittel ist nach den EG-VO 842/2006 und 1005/2009 alle 3 bis 12 Monate eine Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorschrift setzt bestimmte technische Gegebenheiten voraus (Kältemittelart, Füllmenge und Aufbau des Kältekreislaufes), so dass sie in unserer Produktpalette lediglich bei dem Industrieluftentfeuchter Dantherm CDS 100 und CDS 200 und bei dem Schwimmbadentfeuchter Dantherm CDP 165 bzw. CDP 165 BWK zur Anwendung kommt. Die Dichtheitsprüfung muss von einem Kälte-Anlagenbauer, -Meister, -Techniker oder -Ingenieur durchgeführt werden; die Prüfung erfolgt vor Ort.
  • Wenn das Gerät in einen Lüftungskanal integriert ist (z. B. die Schwimmbadentfeuchter Dantherm CDP 75, CDP 125 und CDP 165), so muss dieser regelmäßig gereinigt werden. Je nach Art und Nutzung der Anlage ist die Reinigung auf der Grundlage der VDI Richtlinie 6022 alle 2 bis 3 Jahre durchzuführen. Ihr Anlagenbauer informiert Sie über die erforderlichen Reinigungsintervalle. Die Reinigung muss von einem gesondert geprüften Kälte-Anlagenbauer, -Meister, -Techniker oder -Ingenieur durchgeführt werden; die Reinigung erfolgt vor Ort.

Gerne vermitteln wir Ihnen ein Unternehmen, dass diese Arbeiten bei Ihnen vor Ort ausführen kann.